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   VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16.TR   

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VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16.TR (https://dejure.org/2016,107807)
VG Trier, Entscheidung vom 20.12.2016 - 5 L 973/16.TR (https://dejure.org/2016,107807)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 5 L 973/16.TR (https://dejure.org/2016,107807)
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  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Sie wird nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15/12 - , juris ) zwar nicht von vornherein durch das unionsrechtliche Abschiebungsverbot der § 4 AsylG verdrängt, das zur Folge hat, dass der Ausländer gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG nicht in den Staat abgeschoben werden darf, in dem ihm der in § 4 Abs. 1 AsylG bezeichnete ernsthafte Schaden droht.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12 - nur damit entgegentreten, dass er substantiiert Systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden, und die zugunsten Italiens streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Dabei hat das Gericht vorrangig die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache erhobenen Klage zu prüfen, wobei es zu einer über die Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgehenden weitergehenden Einzelfallbetrachtung aufgrund der kraft Gesetzes bestehenden sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides der Antragsgegnerin grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten ist, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung der sofortigen Vollziehbarkeit ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    findet (vergleiche hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15-).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Gleiches gilt in Bezug auf die unter Nr. 2 des Bescheides ergangene Verneinung des Vorliegens eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 AufenthG, bei dem es sich um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand mit mehreren Anspruchsgrundlagen handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 23/10 - , juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Februar 2014 - 10 A 10656/13.OVG -, juris, gegen das das BVerwG mit Beschluss vom 2 1 .
  • BVerwG, 21.05.2014 - 10 B 31.14

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendung der Frist des Art. 17 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Mai 2014 - 10 B 31/14 - die Revision nicht zugelassen hat, auf das das OVG Rheinland-Pfalz nachfolgend in zahlreichen Entscheidungen Bezug genommen und stets bekräftigt hat, dass das italienische Asylsystem nicht an Systemischen Mängeln leidet - vgl. zuletzt Beschlüsse des 6. Senats vom 20. November 2015 - 6 A 10781/15.0VG - mit weiteren Nachweisen und des 10. Senats vom 2. Dezember 2016 - 10 A 11618/16.0VG - und vom 30. Juli 2015 - 10 A 10740/15.0VG - ) .
  • VG Trier, 21.03.2016 - 5 K 3658/15

    Asylrecht: Untätigkeitsklage; Fortführung des Asylverfahrens und Bescheidung des

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Soweit die Kammer in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 21 März 2016 - 5 K 3658/15.TR - , juris, die Auffassung vertreten hat, dass sich das Bundesamt bei einer auf § 75 VwGO gestützten Untätigkeitsklage so behandeln lassen müsse, als ob spätestens drei Monate nach Äußerung eines formlosen Asylgesuchs ein förmlicher Asylantrag gestellt worden sei, ist diese Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig.
  • VG Arnsberg, 07.12.2015 - 9 L 1508/15
    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Davon zu trennen ist indessen der für den Lauf der Fristen im Sinne der Dublin lll-VO maßgebende Begriff des Asylantrags, der in den einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen geregelt ist (vgl. Art. 2 Dublin lll-VO, Art. 2 und 6 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und Art. 2 und 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes; s.a. VG Arnsberg, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 9 L 1508/15.A - , juris), so dass vorliegend gemäß Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU, in Bezug auf die die Umsetzungsfrist ihres Art. 52 abgelaufen ist, entscheidend darauf abzustellen ist, wann der Antragsteller einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylG gestellt hat.
  • EGMR, 06.06.2019 - 17090/15

    SIMULESCU AND OTHERS v. ROMANIA

    Auszug aus VG Trier, 20.12.2016 - 5 L 973/16
    Vielmehr vertritt die Kammer in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz die Auffassung, dass Asylverfahren in Italien nicht an systemischen Mängeln leiden (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Dezember 2016 - 5 L 9135/16.TR - unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2 1 .
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